Es muss nicht immer das vollumfängliche Verkehrswertgutachten sein. Nicht selten reicht auch das günstigere und überschaubare Kurzgutachten für außergerichtliche Auseinandersetzungen. Es ist genauso, wie das Vollgutachten, ein rechtssicheres und streng normiertes Dokument für den Einsatz vor Gericht oder beim Finanzamt.
Bei rechtlichen Konflikten wird zwingend ein vollumfängliches Gutachten benötigt, welches nicht selten auf 20 - 80 Seiten eine extrem detaillierte Analyse der zu bewertenden Immobilie nach sich zieht.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, hilft Ihnen eine kostengünstige Wertermittlung (Marktwerteinschätzung). Eine Marktwerteischätzung dient grob als Orientierung für den Immobilienverkauf. Die angewendeten Verfahren zur Wertermittlung richten sich auch nach der ImmoWertV, allerdings wird auch das aktuelle, dynamische Nachfrageverhalten auf dem Immobilienmarkt analysiert. Eine Marktwerteinschätzung für den Verkauf ist überschaubar und schlank gehalten.