Immobilie erben in Essen, Ratingen und im Ruhrgebiet
Erben: Ein Problem – viele Fragen – zwei Experten – ein Termin.
Ersparen Sie sich unnötige Wege und kommen Sie direkt zu uns! Wir decken das komplette Leistungsspektrum für Sie ab.
Allein zwischen 2015 und 2024 wurden in Deutschland rund 4,3 Millionen Immobilien vererbt. Viele Erben stehen danach vor genau derselben Frage: behalten, verkaufen, vermieten oder das Erbe ausschlagen?
IMMOBILIE BEWOHNEN?
Die Eigennutzung kann steuerliche Vorteile bringen. Kinder oder Ehepartner können eine geerbte Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei übernehmen, wenn sie diese mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Gleichzeitig sollten Sanierungskosten, laufende Kredite und Modernisierungspflichten realistisch geprüft werden.
IMMOBILIE VERKAUFEN?
Gerade ältere Häuser im Ruhrgebiet haben häufig Sanierungsbedarf bei Heizung, Dach oder Elektrik. Ein Verkauf schafft oft schnelle Klarheit und vermeidet hohe Folgekosten. Wichtig ist dabei eine realistische Wertermittlung, bevor falsche Preisvorstellungen entstehen.
IMMOBILIE VERMIETEN?
Eine Vermietung kann langfristige Einnahmen sichern. Gleichzeitig übernehmen Erben damit auch alle Pflichten als Vermieter inklusive Instandhaltung, Verwaltung und möglicher Modernisierungskosten. Besonders bei älteren Immobilien wird dieser Aufwand oft unterschätzt.
AUF DAS ERBE VERZICHTEN?
Wenn hohe Schulden, offene Kredite oder massive Sanierungskosten bestehen, kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Dafür gilt in Deutschland eine gesetzliche Frist von nur 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls.
Allein zwischen 2015 und 2024 wurden in Deutschland rund 4,3 Millionen Immobilien vererbt. Viele Eigentümer stehen danach vor denselben Fragen: verkaufen, vermieten, selbst nutzen oder ausschlagen?
Gerade im Ruhrgebiet betrifft das häufig ältere Häuser aus den 50er- bis 80er-Jahren. Themen wie energetische Sanierung, alte Heizungen, Dachsanierungen oder fehlende Unterlagen spielen deshalb bei vielen Erbimmobilien eine große Rolle. Bei Eigentümerwechseln greifen zusätzlich gesetzliche Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Die Immobilienkanzlei Pulver & Pulver unterstützt Eigentümer in Essen, Velbert, Heiligenhaus und Umgebung dabei, die Situation realistisch einzuschätzen — fachlich, wirtschaftlich und menschlich.
Nicht die Immobilie selbst wird oft zum Problem, sondern alles drumherum. Gerade bei Erbengemeinschaften entstehen schnell unterschiedliche Vorstellungen über Preis, Nutzung oder Verkauf. Gleichzeitig laufen Kosten weiter. Typische Themen bei Erbimmobilien im Ruhrgebiet:
Wenn geerbte Immobilien weiterverkauft werden, wird nicht selten aufgrund unrealistischer Preiseinschätzungen viel Pulver verschossen. Überzogene Preisforderungen schrecken Käufer ab. Zu geringe Preise vermitteln Misstrauen und schaffen finanzielle Verluste. Erzielen Sie einen TOP-Preis und vermeiden Sie beides!
Unsere objektive Wertermittlung basierend auf Daten des örtlichen Gutachterausschusses, unserer Marktkenntnis und Erfahrung hilft Ihnen zum richtigen Preis zu verkaufen.
Welche Rechtstellung haben Sie im Rahmen des Erbgesetzes? Sind Sie Alleinerbe oder haben Sie gemeinsam mit anderen geerbt?
Um zu erfahren, inwieweit Sie zu den Begünstigten zählen, muss festgestellt werden, ob der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt hat. Wurde die Verfügung des Erbes nicht klar festgelegt, so wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Was müssen Sie dann zuerst in die Wege leiten, wenn Sie das Erbe annehmen möchten?
Einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Alternativ können Sie auch unsere Rechtsanwältin Fr. Pulver-Dubas damit beauftragen. Sie sparen sich dadurch den Gang zum Nachlassgericht und können gemeinsam mit Ihr den Erbscheinsantrag stellen und alle weiteren Schritte in der gesamten Erbangelegenheit mit ihr besprechen. Sollte sich herausstellen, dass eine Immobilie zum Nachlass gehört, wird die Erbangelegenheit etwas komplexer. In dem Fall treten darüber hinaus weitere Fragen auf:
Wichtig ist, dass jede Entscheidung bzgl. der Immobilie einstimmig getroffen werden muss. Dies kann in Ausnahmefällen Konfiktpotenzial aufwerfen, welches nicht selten von einem versierten Anwalt oder einem Mediator geregelt werden muss. Im Zuge dessen treten weitere Lösungsansätze auf, wie z.B.: Erbanteilsverkauf, Abschichtung, Teilungsversteigerung, Nutzungsentschädigung oder die gemeinsame Vermietung.
Lassen Sie sich unverbindlich in einem Erstgespräch von uns beraten – wir werden mit Sicherheit eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten finden.
Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch Erfahrung. Eigentümer berichten von klaren Abläufen, ehrlicher Einschätzung und einem strukturierten Verkaufsprozess. Genau das macht am Ende den Unterschied.
Nutzen Sie das Formular für eine erste Anfrage. Wir melden uns zeitnah und schauen gemeinsam mit baufachlichem Blick, wie wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie im Ruhrgebiet bestmöglich unterstützen können.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.