Welche Rechtstellung haben Sie im Rahmen des Erbgesetzes? Sind Sie Alleinerbe oder haben Sie gemeinsam mit anderen geerbt?
Um zu erfahren, inwieweit Sie zu den Begünstigten zählen, muss festgestellt werden, ob der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt hat. Wurde die Verfügung des Erbes nicht klar festgelegt, so wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt.
Was müssen Sie dann zuerst in die Wege leiten, wenn Sie das Erbe annehmen möchten?
Einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Alternativ können Sie auch unsere Rechtsanwältin Fr. Pulver-Dubas damit beauftragen. Sie sparen sich dadurch den Gang zum Nachlassgericht und können gemeinsam mit Ihr den Erbscheinsantrag stellen und alle weiteren Schritte in der gesamten Erbangelegenheit mit ihr besprechen.
Sollte sich herausstellen, dass eine Immobilie zum Nachlass gehört, wird die Erbangelegenheit etwas komplexer. In dem Fall treten darüber hinaus weitere Fragen auf:
1. Wie hoch ist der Wert der Immobilie?
2. Möchte ich die Immobilie selbst bewohnen?
3. Ist die Immobilie vermietet?
4. Muss ich weitere Miterben auszahlen?
5. Darf ich die Immobilie einem Dritten verkaufen?
Wichtig ist, dass jede Entscheidung bzgl. der Immobilie einstimmig getroffen werden muss. Dies kann in Ausnahmefällen Konfiktpotenzial aufwerfen, welches nicht selten von einem versierten Anwalt oder einem Mediator geregelt werden muss. Im Zuge dessen treten weitere Lösungsansätze auf, wie z.B.: Erbanteilsverkauf, Abschichtung, Teilungsversteigerung, Nutzungsentschädigung oder die gemeinsame Vermietung.
Lassen Sie sich unverbindlich in einem Erstgespräch von uns beraten – wir werden mit Sicherheit eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten finden.